
Ihre Freiheit. Ihr Recht.
In Emmen ausgehebelt?
#MauerFuerGrundrechte
Gemeinde Emmen, LU verweigert Schweizer Bürger die Niederlassungsfreiheit
Als betroffener Schweizer Bürger mache ich auf eine inakzeptable Praxis der Gemeinde Emmen aufmerksam, die unsere schweizer Grundrechte direkt betrifft:
Die Bundesverfassung garantiert Schweizer Bürgerinnen und Bürgern die freie Niederlassung (Art. 24 BV). Doch die Gemeinde Emmen missachtet dieses Grundrecht. Durch ihre voreingenommene Praxis zur Definition des Lebensmittelpunkts (Art. 23 ZGB) wird Bürgern wie mir ein fester Wohnsitz – die sogenannte "Mauerwohnung" – aufgezwungen, der unserem tatsächlichen Lebensmittelpunkt widerspricht. Dieses Vorgehen verletzt den Grundsatz von Treu und Glauben und den Vertrauensschutz, zudem ist es eine schwerwiegende Einschränkung fundamentaler Freiheiten.
Für Betroffene hat dies gravierende Folgen:
Es führt nicht nur zu finanziellen und gesundheitlichen Belastungen, sondern auch zum Ausschluss vom sozialen Leben und zur Behinderung bei der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten. Die extreme Dauer in meinem aktuellen Verfahren ist zudem eine unerträgliche Zumutung und verschärft die Situation massiv. Wir sehen hier ein klares Systemversagen.
Wie ich feststelle, ist dies kein Einzelfall! Was in Emmen passiert, kann auch andere Gemeinden und Bürger betreffen. Es geht um die Verteidigung unserer grundlegenden Freiheiten in der ganzen Schweiz und gegen mögliche Willkür und Diskriminierung.
Wenn auch Sie von einer ähnlichen Praxis betroffen sind, erzählen Sie uns Ihre Geschichte. Gemeinsam können wir dieses Grundrecht in der Praxis verteidigen.
Informieren Sie sich weiter und werden Sie Teil der Bewegung:
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Für Medien & Presseanfragen
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