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Ihre Freiheit. Ihr Recht.
In Emmen ausgehebelt?

#MauerFuerGrundrechte

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Gemeinde Emmen, LU verweigert Schweizer Bürger die Niederlassungsfreiheit

Die Bundesverfassung garantiert Schweizer Bürgerinnen und Bürgern die freie Niederlassung (Art. 24 BV). Doch die Gemeinde Emmen missachtet dieses Grundrecht. Durch ihre voreingenommene Praxis zur Definition des Lebensmittelpunkts (Art. 23 ZGB) wird Bürgern wie mir ein fester Wohnsitz – die sogenannte "Mauerwohnung" – aufgezwungen, der unserem tatsächlichen Lebensmittelpunkt widerspricht. Dieses Vorgehen verletzt den Grundsatz von Treu und Glauben und den Vertrauensschutz, zudem ist es eine schwerwiegende Einschränkung fundamentaler Freiheiten. Für Betroffene hat dies gravierende Folgen: Es führt nicht nur zu finanziellen und gesundheitlichen Belastungen, sondern auch zum Ausschluss vom sozialen Leben und zur Behinderung bei der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten. Die extreme Dauer in meinem aktuellen Verfahren ist zudem eine unerträgliche Zumutung und verschärft die Situation massiv. Wir sehen hier ein klares Systemversagen.

Zur Geschichte: Nach einer belastenden Zeit unternahmen meine Tochter und ich eine dringend notwendige Auszeit eine Reise im Oldi-Camper, unterstützt durch eine Lehrperson zur Aufrechterhaltung der Lernstrukturen. Nach dieser stabilisierenden Phase sollte die Rückkehr nach Emmen endlich den Frieden, die Stabilität und die formelle Anerkennung unseres neuen Lebensmittelpunkts bringen, der die fortlaufende Betreuung der Tochter gewährleistet.

Stattdessen sah ich mich einer inakzeptablen Haltung gegenüber:

 

Die formale Verweigerung meiner Rechte als Bürger und Elternteil wurde mit der schockierenden Instrumentalisierung meiner Notlage verbunden, welche in letzter Konsequenz meine Existenz in Frage stellte. Das Grundrecht auf Niederlassung wurde zur Waffe in einem Sachstreit.

Diese Seite dokumentiert, wie die Gemeinde Emmen die Grenzen der Legalität überschritt und meine Niederlassungsfreiheit als Geisel nahm. Es geht hier nicht nur um meinen Fall – es geht um die Klarstellung der Grundrechte aller Schweizer Bürger und gegen die Arroganz der Macht.

 

Die aktuelle Beweislage vor dem Kantonsgericht Luzern:

Als betroffener Schweizer Bürger mache ich auf eine inakzeptable und rechtswidrige Praxis der Gemeinde Emmen, LU aufmerksam. Die Verwaltung missachtet die Schweizerische Niederlassungsfreiheit und hat diesen Entscheid gezielt als Druckmittel in einem separaten Streit eingesetzt. Die vorliegende Dokumentation dient der Öffentlichkeit und dem Gericht als Beweis für die vorsätzliche Willkür und die ungerechtfertigte Einschränkung meiner Grundrechte als Elternteil und Bürger.

I. Die Konstruktion des Lebensmittelpunkts

Die Gemeinde Emmen hat versucht, meine Niederlassung formalistisch zu verweigern, indem sie die Realität meines Lebensmittelpunkts ignorierte und meine Rolle herabwürdigte.

  1. Ignoranz der Elternpflichten

    Ich trage als Elternteil über 50% der Betreuungszeit für meine 16-jährige Tochter und bin für die gesamte finanzielle Versorgung verantwortlich (Unterhalt, Mittagstisch, ÖV, Versicherungen, Arztkosten). Die Aussage der Behörde, es sei "nett, dass ich mich um die Tochter kümmere, aber dies reiche nicht zur Begründung eines Lebensmittelpunkts", beweist die Willkür. Fazit: Mein Lebensmittelpunkt ist in Emmen verankert, weil er dort sein muss, um fundamentale elterliche Pflichten und die Stabilität meiner Tochter zu gewährleisten. Unabhängig der tatsächlichen Wohnverhältnisse müsste in letzter Konsequenz bereits die Anschrift als maximale Erreichbarkeit genügen. Der Entscheid der Gemeinde widerspricht den gelebten familiären Verhältnissen.

  2. Die Chronologie der Verweigerung

    Die willkürliche Ablehnung wurde durch die Einwohnerkontrolle vorweggenommen:

  3. August 2024: Persönliche Anmeldung beim EWK Emmen. Frau Brunner, die Leiterin der EWK, verweigerte mir die Niederlassung mündlich – lange bevor ein formeller Gemeinderatsbeschluss vorlag.

II. Die Nötigung: Grundrecht als Geisel

Die Behörde nutzte die im August 2024 verweigerte Niederlassung gezielt als Druckmittel in einem späteren, separaten Streit um die korrekte Rechnungsstellung. Dies beweist die unsachliche Amtsführung und die vorsätzliche Nötigung.

  1. Die Verknüpfung durch den Gemeinderat

    Der interne Konflikt um die Rechnung wurde direkt mit der Niederlassungssache verknüpft.

    Das vorliegende E-Mail eines Gemeinderates, das von "Lösungsvorschlägen für die verfahrene Situation" spricht, stellt klar: Die Beilegung des Rechnungsstreits war die Voraussetzung für die Niederlassung.

    Gipfel der Willkür: Im Zuge des Rechnungsstreits drohte die Gemeinde mit strafrechtlichen Konsequenzen. Diese Drohung wurde später dem Gericht fälschlicherweise als Begründung präsentiert, weshalb meine Anmeldung willentlich falsche Angaben enthalten hätte und es zur Klage kam. Tatsache ist jedoch, dass der Klagegrund der Gemeinderatsentscheid war, der unzutreffend behauptete, der andere Elternteil hätte die Anmeldung getätigt.

    Fazit: Die Gemeinde Emmen benutzte das Grundrecht auf Niederlassung als Geisel, um mich in einem verwaltungsinternen Sachstreit zur Zahlung einer streitigen Forderung zu zwingen. Dies ist eine klare Verletzung des Willkürverbots.

  2. Aktuell zum Verfahren im Mittagstisch: Beweis der widersprüchlichen Amtsführung

    Im Rahmen des Verfahrens um die Forderungen des Mittagstisches bestätigte die Gemeinde Emmen vor Gericht, dass ich der rechtmässige Auftraggeber für diese Leistungen war. Dies steht in direktem Widerspruch zu ihrem eigenen, früheren Gemeinderatsentscheid, in dem diese Tatsache eindeutig bestritten wurde. Dieser eklatante Widerspruch vor Gericht untermauert, dass die damalige Verknüpfung meiner Niederlassungsfreiheit mit einem Sachkonflikt, dessen Faktenlage die Gemeinde selbst nachweislich verdrehte, eine massiv unsachliche und unredliche Amtsführung darstellt.

III. Status des Verfahrens

Die Auseinandersetzung befindet sich im Stadium der Verwaltungsgerichtsbeschwerde vor dem Kantonsgericht Luzern. Die Beweise der Nötigung und Willkür wurden dem Gericht im Rahmen der Replik übermittelt.

 

Wir erwarten die Duplik der Gemeinde Emmen und die weiteren Verfahrensschritte.

Was in Emmen passiert, kann auch andere Gemeinden und Bürger betreffen. Es geht um die Klarstellung der Grundrechte aller Schweizer Bürger und gegen die Arroganz der Macht.

Wenn auch Sie von einer ähnlichen Praxis betroffen sind, erzählen Sie uns Ihre Geschichte. Gemeinsam können wir dieses Grundrecht in der Praxis verteidigen.

 

Informieren Sie sich weiter und werden Sie Teil der Bewegung:

 

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